Agbs

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der Gordias GmbH und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Gordias GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Auftraggeber, soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1.4 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Homepage der Gordias GmbH einsehbar und wird auf Wunsch jederzeit von der Gordias GmbH übersandt.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen der Gordias GmbH und dem Auftraggeber kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die Gordias GmbH zustande.

2.2 Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

2.3 Angebote der Gordias GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.4 Erfolgt die Bestellung der Leistung durch den Auftraggeber auf elektronischem Weg, stellt die Eingangsbestätigung der Bestellung noch keine Annahme des Auftrags dar, es sei denn, die Gordias GmbH erklärt darin ausdrücklich die Annahme.

 

3. Leistungsumfang

3.1 Die Gordias GmbH erbringt ihre Leistungen unparteiisch, neutral und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen.

3.2 Der Umfang der von der Gordias GmbH zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Auftrag schriftlich festgelegt. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs sowie Teilleistungen sind möglich und zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und schriftlich vereinbart werden.

3.3 Bei Beratungsleistungen sind die abgegebenen Erklärungen, Hinweise oder Stellungnahmen der Gordias GmbH stets als Vorschläge zu verstehen. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gewährleistet die Gordias GmbH bei der Umsetzung einzelner oder aller abgegebenen Vorschläge keinen erhöhten oder in sonstiger Weise konkretisierten Sicherheitsgrad.

3.4 Durch die Gordias GmbH werden keine Bauleitungs- oder Planungsleistungen erbracht, wie sie in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschrieben werden.

3.5 Die Gordias GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Informationen oder sonstigen Leistungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder die Umstände des Einzelfalls geben dazu Anlass.

3.6 Die Gordias GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos, Zeichnungen, Bilder und andere Belege anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Soweit jedoch unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist die vorherige Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.

3.7 Die Gordias GmbH kann den übernommenen Auftrag ganz oder teilweise durch sachkundige Dritte ausführen lassen.

3.8 Gutachten der Gordias GmbH werden dem Auftraggeber grundsätzlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Mündliche Erklärungen und Auskünfte der Gordias GmbH werden ohne Verbindlichkeit abgegeben.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Gordias GmbH alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2 Der Auftraggeber hat der Gordias GmbH auf eigene Kosten Zugang zu den Begutachtungsobjekten zu gewähren und sicherzustellen, dass diese sich in einem begutachtungsfähigen Zustand befinden.

4.3 Der Auftraggeber informiert die Gordias GmbH unverzüglich und ohne Aufforderung über alle Vorgänge, Umstände und Änderungen, die für die Durchführung des Auftrags relevant sind oder die die Leistungserbringung beeinflussen können.

4.4 Ist die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber nicht möglich, so trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen.

4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung der Gordias GmbH eine Vollmacht zu erteilen, soweit dies für die Einholung notwendiger Auskünfte oder Unterlagen erforderlich ist.

4.6 Kommt der Auftraggeber den vorstehenden Pflichten nicht nach, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko für die Ausführung und den Erfolg der Auftrages. Die daraus resultierenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung für die Leistungen der Gordias GmbH richtet sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach der jeweils gültigen und dem Auftraggeber bekannten Gebührenordnung oder den zwischen den Parteien individuell vereinbarten Sätzen.

5.2 Die Gordias GmbH ist berechtigt, Kostenvorschüsse oder Teilzahlungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungserbringung zu verlangen.

5.3 Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

5.4 Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist die Vergütung sofort oder bei Angabe eines Fälligkeitstermins auf der Rechnung zu dem angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Gordias GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Darüber hinaus behält sich die Gordias GmbH vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Befindet sich der Auftraggeber trotz Nachfristsetzung in Zahlungsverzug, kann die Gordias GmbH die Leistungserbringung einstellen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.

5.6 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

6. Haftung

6.1 Die folgenden Haftungsregelungen gelten unabhängig davon, ob ein Schadensersatzanspruch aus vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen hergeleitet wird. Individuelle Vereinbarungen, die eine weitergehende Haftungsbeschränkung vorsehen, bleiben davon unberührt.

6.2 Die Gordias GmbH haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Gordias GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

6.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Gordias GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

6.4 Die Gordias GmbH haftet nicht für mittelbare Folgeschäden oder vertragstypische Folgeschäden.

6.5 Die Haftungshöchstgrenze der Gordias GmbH beträgt, unabhängig von der Anzahl der Anspruchsberechtigten, EUR 100.000,00 pro Auftrag.

6.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gegenüber der Gordias GmbH anzuzeigen.

6.7 Die Haftung der Gordias GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.8 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Gordias GmbH ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gordias GmbH.

6.9 Schadensersatzansprüche, die nicht der verkürzten Verjährungsfrist für Mängel nach § 634a BGB unterliegen, verjähren regulär nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Gutachtens oder der Leistung an den Auftraggeber.

7. Gewährleistung

7.1 Mit der Erbringung von Dienstleistungen schuldet die Gordias GmbH keinen bestimmten Erfolg. Das Treffen von Entscheidungen anhand dieser Dienstleistungen obliegt allein dem Auftraggeber.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet die erbrachte Leistung unverzüglich zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich der Gordias GmbH anzuzeigen. Erfolgt eine solche Mängelanzeige nicht, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überprüfung nicht erkennbar war. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung auch hinsichtlich dieses Mangels als ordnungsgemäß erbracht.

7.3 Die Gewährleistungspflicht der Gordias GmbH besteht zunächst in der Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung bzw. Nachbesserung oder durch Neuerstellung bzw. Nachlieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, hat der Auftraggeber das Recht, eine angemessene Minderung der Vergütung zu verlangen oder – sofern der Mangel erheblich ist – vom Vertrag zurückzutreten.

7.5 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

8. Vertraulichkeit

8.1 Die Gordias GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragsdurchführung erhaltenen Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.

8.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen,
die der Gordias GmbH bereits vor ihrer Mitteilung durch den Auftraggeber bekannt waren,
die allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden der Gordias GmbH zugänglich werden, oder
die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

8.3 Die Gordias GmbH verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter gleichermaßen zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

8.4 Die Gordias GmbH ist berechtigt, von den zur Einsicht oder zur Auftragsdurchführung überlassenen Dokumenten Kopien für die eigenen Unterlagen anzufertigen.

8.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

 

9. Datenschutz

9.1 Die Gordias GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

9.2 Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.

9.3 Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

9.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der Gordias GmbH, die auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar ist und auf Wunsch zugesandt wird.

 

10. Urheber- und Nutzungsrechte

10.1 Die von der Gordias GmbH erstellten Gutachten, Berichte, Analysen, Fotos und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum der Gordias GmbH.

10.2 Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Arbeitsergebnisse ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gordias GmbH, es sei denn, dass sich die Zustimmung zur Weitergabe an bestimmte Dritte bereits aus dem Auftragsinhalt zweifelsfrei ergibt.

 

11. Kündigung

11.1 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich bei entsprechender einzelvertraglicher Vereinbarung möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

11.2 Für den Auftraggeber besteht ein wichtiger Grund insbesondere, wenn die Gordias GmbH trotz vorheriger Abmahnung grob gegen ihre Sachverständigenpflichten verstößt.

11.3 Für die Gordias GmbH besteht ein wichtiger Grund insbesondere, wenn der Auftraggeber den erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, die Leistungserbringung unzulässig beeinflusst oder in Vermögensverfall bzw. in Schuldnerverzug gerät.

11.4 Soweit die Gordias GmbH für den Kündigungsgrund verantwortlich ist, kann eine Vergütung ausschließlich für die erbrachte und objektiv verwertbare Leistung verlangt werden.

11.5 Soweit der Auftraggeber für den Kündigungsgrund verantwortlich ist, behält die Gordias GmbH den Vergütungsanspruch für die Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung unter Anrechnung der ersparten Kosten.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der Gordias GmbH (Münster).

12.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Gordias GmbH (Münster). Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

13. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

Stand Januar 2025
Gordias GmbH